Konformitätserklärung der Transportverpackungen gemäß PPWR
Seit dem 12. August 2026 gilt in der gesamten Europäischen Union die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Die Verordnung legt Anforderungen an die Zusammensetzung von Verpackungen, die Beschränkung gefährlicher Stoffe und die Recyclingfähigkeit fest.
Sämtliche Transportverpackungen, die wir für die Verpackung und den sicheren Versand der Waren verwenden — Kartonagen, Luftpolsterfolie, Stretchfolie und Umreifungsband — erfüllen die Anforderungen des Artikels 5 dieser Verordnung. Sie enthalten keine absichtlich zugesetzten PFAS-Substanzen, halten die Grenzwerte für Schwermetalle ein und sind so konzipiert, dass sie in den üblichen getrennten Abfallströmen recycelt werden können.
Die von uns verwendeten Kartonverpackungen sind zu 100 % recycelbar und bestehen zu mindestens 80 % aus recyceltem Material. Bitte entsorgen Sie die Verpackungen unserer Sendungen in den entsprechenden Sammelbehältern — Karton ins Altpapier, Folien in die Wertstoffsammlung.
Die vollständige Konformitätserklärung können Sie hier herunterladen:
Konformitätserklärung Verpackungen PPWR (PDF)
Wir stellen die Erklärung auf Grundlage der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärungen der Hersteller und Lieferanten der Verpackungsmaterialien aus. Wir aktualisieren sie bei jeder Änderung der verwendeten Verpackungen oder der Rechtslage.
